Teilnahmebedingungen Hardloop Partnerprogramm
1. Präambel
1.1 Das Partnerprogramm Hardloop CH auf Awin (nachfolgend Partnerprogramm) ist eine Dienstleistung der Hardloop (nachfolgend Hardloop.ch). Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von Hardloop.ch schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von Hardloop.ch zustande. Die Mitarbeiter von Hardloop.ch sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
2.2 Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
2.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.
3. Partnerzulassung / Anmeldung
3.1 Zur Teilnahme am Partnerprogramm ist ein jeder Seitenbetreiber berechtigt, dessen Inhalte, egal auf welche Weise diese kommuniziert werden (Website, Email, usw.), frei von:
- Politik
- Erotik oder Pornographie
- Waffen
- Gewalt, insbesondere Gewaltverherrlichung
- Drogen
- strafrechtlich relevante Inhalte, insbesondere Beleidigungen
- allgemein rechtswidrige oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte
- Verlinkungen zu den vorstehend aufgeführten Inhalten.
sind.
3.2 Jeder Teilnehmer hat sich beim Partnerprogramm durch eine Anmeldung auf Awin zu registrieren.
Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift, Telefon, E-Mailadresse und die Adresse seiner Webseite anzugeben. Unrichtige Angaben berechtigen Hardloop.ch zur Kündigung.
Teilnehmer des Partnerprogramms sind gegenüber Hardloop.ch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen verantwortlich. Die Registrierungsdaten und Informationen bzgl. seines Account beim Partnerprogramm sind auf dem aktuellen Stand zu halten.
3.3 Hardloop.ch überprüft die Seiten manuell, um Probleme vorab zu vermeiden und die eigenen Qualitätsstandards gewährleisten zu können. Es besteht keinerlei Recht auf die Aufnahme in das Partnerprogramm. Hardloop.ch behält es sich vor eine Anmeldung abzulehnen.
4 Partner und Partnerpflichten
4.1 Die Teilnehmer des Partnerprogramms sind Partner. Die Partner werben durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote von Hardloop.ch. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
4.2 Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel frei und sie können die genutzten Links jederzeit entfernen oder austauschen.
4.3 Die Verwendung von geschützten Marken-, Namens- und Warenzeichen ist grundsätzlich nur gestattet wenn dem Partner die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Die Website / Werbemittel sind so zu gestalten dass gewerbliche Schutzrechte Dritter insbesondere das Urheberrecht nicht verletzt und gegen geltendes Recht, u.a. der Datenschutz, nicht verstoßen wird.
4.4 Der Partner ist verpflichtet, seine gewerblichen Angebote mit einer Anbieterkennzeichnung gemäß geltendem Recht zu versehen. Der Partner verpflichtet sich seine Website, sofern gewerbsmäßige Dienste oder Waren angeboten werden, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Verbraucherschutz zu gestalten.
4.5 Die Gestaltung der Website / Werbemittel darf den Ruf oder die Wertschätzung von Hardloop.ch, die Marke, den Geschäftsbetrieb oder die Produkte nicht negativ beeinträchtigen.
4.6 Sofern der Partner Werbung auf Drittseiten betreibt gewährleistet er die Einhaltung der unter Punkt 4. dieser AGB benannten Regeln und Pflichten auf diesen Seiten.
5. Werbekostenerstattung
5.1 Hardloop.ch zahlt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jeden Verkauf eine von ihm festzulegende Werbekostenerstattung.
Pay per Sale: Gewertet werden nur Kunden, die im Online-Shop von Hardloop.ch innerhalb von 30 Tagen nach Vermittlung durch den Partner einen wirksamen Kaufvertrag schließen. Die Vergütung ist prozentual vom Vertragswert und beträgt 4-7%. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Provision storniert. Als Grundlage für die prozentuale Vergütung gilt der Nettoverkaufspreis der Waren oder Dienstleistungen (exklusive Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten).
5.2 Überschneidungen bei der Kundenvermittlung werden bei dem Partnerprogramm durch die "Last Cookie Wins"-Methode geregelt. Die Vergütung wird dem Partner gutgeschrieben, der den Kunden zuletzt vermittelt hat.
6. Auszahlung
6.1 Hardloop.ch erstellt für den Partner monatlich eine Abrechnung bezüglich der erfolgten Gutschriften. Die Auszahlung, der bis zum Ende des Monats angefallenen Provision erfolgt jeweils zum 30. des Folgemonats automatisch über Awin.
6.2 Der Partner ist verpflichtet eine gültige Bankverbindung in seinem persönlichen Partnerbereich zu hinterlegen. Für Verluste, die auf eine falsche Bankverbindung zurückzuführen sind, übernimmt Hardloop.ch keine Haftung.
6.3 Eventuell anfallende Überweisungskosten für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Partners und werden von der Provision abgezogen.
6.4 Besteht der Verdacht auf Betrug oder liegt ein konkreter Betrugsfall vor, so behält sich Hardloop.ch die Auszahlung der Provision vor.
7. Verkäufe Nachfolgung & Statistiken
7.1 Hardloop.ch protokolliert alle Verkäufe und erfasst sie statistisch. Die Protokolle sind im geschützten Partnerbereich abrufbar.
7.2 Um die generierten Verkäufe zu verfolgen, müssen die Partner auf der Awin-Plattform generierte Deep Links, Promotionscodes oder Banner auf Ihrer Website einbinden.
7.3 Die Nutzung der Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm zulässig. Sofern der Partner die Werbemittel auf Drittseiten oder durch Dritte verwenden lässt, befreit er die activisten von der Haftung und Verantwortung für die Provisionszahlungen gegenüber diesen.
7.4 Für die korrekte Weitergabe des Referrers ist allein der Partner verantwortlich.
8. Fehlermeldung und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei die Auszahlung zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind Hardloop.ch unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9. Kündigung und Konto Deaktivierung
9.1 Der Vertrag kann jederzeit fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden.
9.2 Hardloop.ch ist berechtigt, den Account des Partners zu deaktivieren und dem Partner hiervon Mitteilung zu geben, wenn dieser 12 Monate lang nicht am Partnerprogramm teilgenommen hat oder keine Umsätze erzielt hat.
9.3 Der betroffene Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtliche Verweise und Werbemittel zu Hardloop.ch zu entfernen. Eine Abrechnung über nach dem Kündigungsdatum erfolgte Bestellungen wird nicht gezahlt, auch wenn der Partner die Verweise nicht von seiner Webseite entfernt.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt Hardloop.ch zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben.
10. Leistungsbestimmung
10.1 Hardloop.ch ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DOS-Angriffe u.ä.) auf seine Seiten und auf das Internet sowie technische Ausfälle bei unserem Internetdienstleister nicht verantwortlich.
10.2 Hardloop.ch ist berechtigt, ihre Plattform ständig weiterzuentwickeln und an die weitere technische Entwicklung anzupassen.
10.3 Hardloop.ch ist berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur ständigen oder einmaligen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übergeben.
11. Unzulässige Inhalte
11.1 Unzulässig ist das Versenden unverlangter E-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher E-Mail-Adressen, Namen oder Daten.
11.2 Hardloop.ch überprüft bei der Anmeldung die Inhalte der Partnerseiten, ist aber für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat Hardloop.ch von allen Schäden, die Hardloop.ch durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten.
11.3 Hardloop.ch ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
12. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen Hardloop.ch sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
13. Textform
Erklärungen gegenüber Hardloop.ch sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
14. Datenschutz
14.1 Hardloop.ch hat keinen Zugang zu den persönlichen Informationen, die von den Partnern auf der Awin-Plattform eingegeben werden.
Die einzigen Informationen, die zugänglich sind, sind der Name des Kontos, die Website der Veröffentlichung und die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, wenn diese in den Einstellungen des Awin-Kontos angegeben und öffentlich zugänglich gemacht wurden.
14.2 Die personenbezogenen Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen werden nur erhoben, genutzt oder verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um dem Benutzer die Inanspruchnahme von Waren oder Dienstleistungen zu ermöglichen oder Leistungen abzurechnen.
14.3 Die persönlichen Daten des Partners werden von Hardloop.ch gemäß den Bedingungen des Datenschutzes behandelt.
15. Änderungsvorbehalt
Beabsichtigt Hardloop.ch eine Änderung dieser Teilnahmebedingungen wird Hardloop.ch dies dem Partner mitteilen. Widerspricht der Partner nicht frist- und formgerecht, treten diese mit einer Frist von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Kraft. Der Widerspruch ist nur frist- und formgerecht wenn dieser schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Änderung bei Hardloop.ch eingeht. Hardloop.ch wird den Partner auf die Möglichkeiten des Widerspruchs, dessen Form, Frist und Rechtsfolgen auch bei nicht fristgemäßem Widerspruch hinweisen.
16. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
17. Streitigkeiten
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr
Sollte der Versuch scheitern, den Streit gütlich beizulegen, wird er an die zuständigen französischen Gerichte weitergeleitet.